Datenschutz-Bußgeld wegen Frühlingsgefühlen: GPS-Ortung der Angebeteten

Das BayernLDA hat gegen eine Privatperson ein Bußgeld wegen eines Datenschutzverstoßes verhängt: Im aktuellen Tätigkeitsbericht heißt es, „Erstmalig wurde im Berichtszeitraum auch die Nutzung eines Ortungsgerätes, konkret eines Apple AirTags, mit Bußgeld sanktioniert. In dem zugrunde liegenden Fall brachte der Betroffene das AirTag an dem Fahrzeug der Geschädigten an, um ihre Standortdaten abzurufen, weil er…